Was Sie beim Immobilienkauf in Thailand beachten sollten - Immobilienrecht:

Das thailändische Immobilienrecht sieht die Einheit von Grund- und Gebäudeeigentum nicht als zwingend an. Für ausländische Privatpersonen ist es schwierig, in Thailand Grundeigentum zu erwerben. Sie benötigen hierzu eine Genehmigung des Innenministeriums (Sections 86 ff. Land Code), die schwer zu erlangen ist. Auch dann können nur 1.600 qm Land zur Errichtung eines Eigenheims erworben werden. Falls dem thailändischen Ehepartner eines Ausländers ein Grundstück gehört, kann der Thailänder seinem Ehegatten ein Nutzungsrecht auch in Form eines lebenslangen Wohnrechts an dem Grundstück eintragen (Section 1410 CCC). Einfacher ist es für ausländische Privatpersonen, Gebäudeeigentum auf gemietetem Grund zu erwerben. Die Mietdauer des Grundstücks beträgt maximal 30 Jahre - mit Verlängerungsmöglichkeit. Mietverträge mit einer Laufzeit von über 3 Jahren müssen beim Land Office registriert werden. Ausländische Gesellschaften dürfen in Thailand nur ausnahmsweise Grundstücke mit Genehmigung des Innenministeriums erwerben. Liegt die ausländische Beteiligung an der Gesellschaft jedoch unter 40 %, kann die Gesellschaft genehmigungsfrei Land erwerben. Ausländischen Gesellschaften, die auf der Grundlage des "Investment Promotion Act of 1977" vom Board of Investment (BOI) gefördert werden, ist der Grundstückserwerb ebenfalls ohne weitere Genehmigung erlaubt. Gleiches gilt für die Ansiedlung in speziellen Industriezonen, für die mit der Industrial Estate Authority Verträge geschlossen werden müssen.
Erworbenes Landeigentum muss beim Land Department Office gebührenpflichtig registriert werden. Hierzu ist u.a. die Vorlage des schriftlichen Kaufvertrages nötig.
Der Erwerb von Eigentumswohnungen ist ausländischen natürlichen und juristischen Personen unter den Voraussetzungen des "Condominium Act No. 2 of 1992" möglich. Quelle: Bundesagentur für Außenwirtschaft Stand 13.03.2006
       
Hört sich kompliziert an, ist aber relativ einfach zu verstehen. Der Erwerb von Eigentumswohnungen in so genannten Condominums
(Wohnanlagen) ist  problemlos möglich. Unsere  Wohnungen  haben  durchweg  Ausländer  -  keine Thailändischen Staatsbürger  -
als Eigentümer. Dadurch  ist  eine  unkomplizierte  Umschreibung  der jeweiligen  Wohnung(en)  beim Pattaya  Land Office möglich.
 

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Quellenangabe: Bundesagentur für Außenwirtschaft  www.bfai.de

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