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Was Sie beim Immobilienkauf in Thailand beachten sollten -
Immobilienrecht: |
Das thailändische
Immobilienrecht sieht die Einheit von Grund- und Gebäudeeigentum
nicht als zwingend an. Für ausländische Privatpersonen ist es
schwierig, in Thailand Grundeigentum zu erwerben. Sie benötigen
hierzu eine Genehmigung des Innenministeriums (Sections 86 ff. Land
Code), die schwer zu erlangen ist. Auch dann können nur 1.600 qm
Land zur Errichtung eines Eigenheims erworben werden. Falls dem
thailändischen Ehepartner eines Ausländers ein Grundstück gehört,
kann der Thailänder seinem Ehegatten ein Nutzungsrecht auch in Form
eines lebenslangen Wohnrechts an dem Grundstück eintragen (Section
1410 CCC). Einfacher ist es für ausländische Privatpersonen,
Gebäudeeigentum auf gemietetem Grund zu erwerben. Die Mietdauer des
Grundstücks beträgt maximal 30 Jahre - mit Verlängerungsmöglichkeit.
Mietverträge mit einer Laufzeit von über 3 Jahren müssen beim Land
Office registriert werden. Ausländische Gesellschaften dürfen in
Thailand nur ausnahmsweise Grundstücke mit Genehmigung des
Innenministeriums erwerben. Liegt die ausländische Beteiligung an
der Gesellschaft jedoch unter 40 %, kann die Gesellschaft
genehmigungsfrei Land erwerben. Ausländischen Gesellschaften, die
auf der Grundlage des "Investment Promotion Act of 1977" vom Board
of Investment (BOI) gefördert werden, ist der Grundstückserwerb
ebenfalls ohne weitere Genehmigung erlaubt. Gleiches gilt für die
Ansiedlung in speziellen Industriezonen, für die mit der Industrial
Estate Authority Verträge geschlossen werden müssen.
Erworbenes Landeigentum muss beim Land Department Office
gebührenpflichtig registriert werden. Hierzu ist u.a. die Vorlage
des schriftlichen Kaufvertrages nötig.
Der Erwerb von
Eigentumswohnungen ist ausländischen natürlichen und juristischen
Personen unter den Voraussetzungen des "Condominium Act No. 2 of
1992" möglich.
Quelle: Bundesagentur für
Außenwirtschaft Stand 13.03.2006 |
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Hört sich kompliziert
an, ist aber relativ einfach zu verstehen. Der Erwerb von
Eigentumswohnungen in so genannten Condominums |
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(Wohnanlagen) ist
problemlos möglich. Unsere Wohnungen haben
durchweg Ausländer - keine Thailändischen
Staatsbürger - |
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als Eigentümer. Dadurch
ist eine unkomplizierte Umschreibung der
jeweiligen Wohnung(en) beim Pattaya Land Office
möglich. |
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Für Fragen aller Art nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen
Sie uns an. |
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Quellenangabe:
Bundesagentur für
Außenwirtschaft
www.bfai.de |